Nach Stellenabbau-Ankündigung: Piloten stimmen für Streik bei der Lufthansa
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BILD: Erklärung zur Barrierefreiheit
Allgemeine Beschreibung
Die Anwendung umfasst zentrale digitale Abläufe rund um den Abschluss eines kostenpflichtigen Abonnements bei der Marke BILD. Dazu gehören unter anderem die Darstellung von Abo-Angeboten, Paywall-Komponenten, Login- und Registrierungsprozesse sowie der Checkout mit Zahlungsabwicklung. Die Prozesse sind auf mehreren Plattformen eingebunden und dienen dem Zugang zu digitalen Inhalten der jeweiligen Medienmarke.
In diesem Zusammenhang wird auch der Erwerb eines PUR-Abos ermöglicht, um unser Angebot ohne personalisierte Werbung und ohne Tracking des Nutzungsverhaltens zu nutzen. Das PUR-Abo richtet sich an Nutzerinnen und Nutzer, die Inhalte in einer datensparsameren Form bevorzugen. Technisch notwendige Cookies und vergleichbare Technologien werden weiterhin eingesetzt, um den grundlegenden Betrieb der Seite sicherzustellen. Das Abonnement ist kostenpflichtig, monatlich kündbar und kann online abgeschlossen werden.
Gesetzliche Anforderungen
Die gesetzlichen Anforderungen ergeben sich aus dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), insbesondere § 14 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 BFSG unter Verweis auf die Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz.
Information zum Anbieter gem. Art 246 EGBGB
Axel Springer Deutschland GmbH Axel-Springer-Str. 65 10888 Berlin Geschäftsführung: Carolin Hulshoff Pol, Claudius Senst, Peter Würtenberger Tel. 0049 30 2591 0 E-Mail: information@axelspringer.de
Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen
Die Anwendung wurde von einem externen Dienstleister geprüft (auditiert). Sie ist schon teilweise barrierefrei. Sie erfüllt bereits zahlreiche Anforderungen der europäischen Norm zur digitalen Barrierefreiheit EN 301 549, die ihrerseits auf den „Web Content Accessibility Guidelines“ (WCAG) basiert. Angewendet wurde die Version 2.2 WCAG auf Level AA. Hiermit soll sichergestellt werden, dass unsere Angebote für alle Menschen zugänglich sind.
Es wurden bereits die folgenden Maßnahmen umgesetzt:
- Strukturierte Informationsarchitektur
- Die Seiten weisen eine klare visuelle und semantischer Gliederung auf – ein wichtiger Baustein für Orientierung und Verständlichkeit.
- Viele zentrale Elemente sind bereits vollständig tastaturbedienbar, was eine essenzielle Voraussetzung für Nutzer und Nutzerinnen mit motorischen Einschränkungen ist.
- Die Umsetzung ist responsive gestaltet, Inhalte bleiben auch bei Zoomstufen gut lesbar und nutzbar.
- Es wurden zahlreiche semantisch sinnvolle HTML-Strukturen eingesetzt wie z. B. `<section>`, es gibt eine sinnvolle `<header>`/`<footer>`-Nutzung, und häufig auch korrekte `<button>`-Elemente.
- In der Gestaltung wurde sichtbar auf Kontrast und Textgröße geachtet, was die visuelle Zugänglichkeit in vielen Bereichen unterstützt.
- Auch komplexe Funktionen wie Zahlungsprozesse und Chatbot-Elemente wurden bereits mit Blick auf Barrierefreiheit integriert und inklusiv gestaltet.
Zuständige Marktüberwachungsbehörde
Die zuständige Marktüberwachungsbehörde ist die „Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen“ in Magdeburg, Sachsen-Anhalt.