Aus einem Bericht des MDRs – neutral wie es sich für den ÖRR gehört:
Gewalt gegen Frauen ist 2025 deutlich gestiegen – vor allem auch die Zahlen zur häuslichen Gewalt. Wenn Frauen von ihrem Partner geschlagen und bedroht werden, macht das auch immer etwas mit den Kindern. Und trotzdem ist es für Mütter schwierig, nach der Trennung von einem gewalttätigen Mann das Umgangsrecht einschränken zu lassen. Denn im Kindschaftsrecht gilt das gemeinsame Sorgerecht als Regelfall.
In dem kurzen Absatz sieht man schon, dass die Autorin keine Ahnung vom Familienrecht hat. Denn Sorgerecht und Umgangsrecht haben erst einmal nichts miteinander zu tun. Das Sorgerecht regelt, wer Entscheidung für das Kind treffen darf. Das Umgangsrecht regelt wie das Kind und der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, Zeit miteinander haben.
Gerichte entziehen selbst bei dokumentierter psychischer und physischer Gewalt von Vätern gegenüber Müttern und Kindern nur selten das Umgangsrecht.
Frauen werden oftmals schlechte Absichten unterstellt, die Beweislast liegt bei ihnen. Studien zeigen, dass Frauen aufgrund ihres Geschlechts diskriminiert werden.
Auch großartig. Selbst bei „dokumentierter psychischer und physischer Gewalt … Beweislast liegt bei ihnen“
Das macht bereits deutlich, dass die dokumentierten Gewaltfälle eben erst einmal nur eine Auflistung sind. Sonst würde die Beweislast ja keine Rolle spielen.
Jährlich werden rund 149.000 Sorge- und Umgangsrechtverfahren an deutschen Gerichten verhandelt. Nur selten wird Vätern das Umgangsrecht entzogen.
Wieder eine falsche Kombination. In einem Sorgerechtsverfahren kann das Umgangsrecht nicht entzogen werden.
Und warum sollte auch in vielen davon das Umgangsrecht entzogen werden? Üblicherweise wird es ja der Vater nach einer Trennung einfordern, weil er mehr Zeit mit seinem Kind will.
Doch im Jahr 2023 hat das Thüringer Oberlandesgericht genau das getan. Der Grund: psychische und physische Gewalt, Todesdrohungen und die Selbstaussagen der jugendlichen Kinder, sie hätten Angst vor ihm. Der Vater geht in Revision.
Im Juni dieses Jahres erklärte das Bundesverfassungsgericht das Urteil für unzulässig. Gewalt sei nicht automatisch kindeswohlgefährdend, dem Vater würde das Grundrecht auf Umgang verwehrt.Müserref Tanriverdi vom Deutschen Institut für Menschenrechte sagt: „Leider ist das sehr repräsentativ. Das wissen wir aus Studien aber auch aus Praxisberichten, dass die Gewaltschutzinteressen des betroffenen Elternteils nicht ausreichend berücksichtigt werden. Wir können sogar sagen, dass die Entscheidungen oft geprägt sind von schädlichen Stereotypen, wenn nicht gar von frauenfeindlichen Narrativen.“ Das läge zum einen an den gesetzlichen Regelungen. So zum Beispiel an der Regelvermutung, die sagt, dass der Umgang mit beiden Eltern „in der Regel“ dem Kindeswohl dienlich ist. Auch dann, wenn ein Elternteil gegenüber dem anderen gewalttätig ist.
Finde ich auch genial. Das Bundesverfassungsgericht macht eine Entscheidung. Und es werden noch nicht einmal die Gründe des Gerichtes erwähnt. Das zumindest kann man doch wohl erwarten.
Statt dessen die Wertung, dass das Bundesverfassungsgericht leider alles falsch macht
Was es aussagt ist noch nicht einmal, dass der Vater Umgang haben soll. Es hat den Rechtstreit an das OLG zurücküberwiesen, weil es wesentliche Fehler in der Begründung sieht, insbesondere das die Nachteile für die Kinder gar nicht geprüft worden seien.
So führt das Gericht aus, dass bei Kindern eine Traumatisierung durch Gewalterfahrungen stattgefunden haben soll, die zum Zeitpunkt der Gewalt noch zu klein waren um diese überhaupt erlebt zu haben.
Anzumerken ist, dass der Beschluss des Amtsgericht aus 2022 ist, also der Umgang hier ohnehin seit ca. 4 Jahren nicht stattfindet.
Ob er jemals stattfinden wird ist eine andere Frage,
Juliane Kremberg von der Frauenkoordinierungsstelle sagt, die Studienlage sei klar. Man könne da nicht differenzieren. Für die Kinder seien „Angriffe, Demütigungen, Gewalt gegenüber der primären Bezugsperson, eben häufig der Mutter, als Gewalt am Kind“ selbst zu bewerten.
Auch wieder so eine weiche Auflistung verschiedener Punkte: „Angriffe, Demütigungen, Gewalt“. Die werden häufig gegenseitig sein aber selbst wenn einer mehr macht wird man das ja nicht generell sagen können und ohne Bezug zur Schwere der Vorfälle.
Und natürlich kann ein Kind auch verstehen, dass Mama und Papa sich streiten, dass sie aber trotzdem in Bezug auf das Kind jeweils die Eltern bleiben können.
Mütter geraten vor Familiengerichten unter Verdacht
Auch die Wohlverhaltensklausel wird meist gegen die Mütter interpretiert. Sie besagt: Beide Elternteile müssen sich kooperativ zeigen. Die Bedenken und Berichte der Mütter würden dabei bagatellisiert oder ignoriert, sagt Tanriverdi vom Deutschen Institut für Menschenrechte: „Was oft berichtet wird aus der Praxis, aber Studien belegen das auch, dass erst einmal davon ausgegangen wird, es geht hier in erster Linie darum, dem Vater zu schaden, es geht darum, dass der Umgang des Vaters mit dem Kind nicht stattfinden soll.“ Es werde oft sehr negativ im Sinne der Mutter ausgelegt.
Das viele Mütter die Kinder gerade nicht herausgeben wollen ist ja auch tägliche Praxis in Gerichtssälen. Der Klassiker ist etwa das Umgangsverfahren, wenn der Vater eine neue Freundin hat und „die ihre Kinder nicht betreuen soll“. Aber auch die unverheiratete Mutter, die das Sorgerecht nicht rausgeben will und den Umgang stark erschwert, weil es eben ihr Kind ist. Ihrs. Und er hat sich nach ihr zu richten und wie ihr es passt.
(es gibt auch fürchterliche Väter, die vollkommen überzogene Forderungen geltend machen und es eher als Kampf gegen die Mutter sehen, aber das ist eine andere Sache)
Im Moment sind die Frauen in der Situation, dass sie in der Bringschuld sind.
Wie sich die Väter vor der Trennung um ihre Kinder gekümmert haben, interessiere wenig, sagt Kremberg von der Frauenkoordinierungsstelle. Auch nicht, wie der Umgang dann tatsächlich umgesetzt wird. Und auch nicht, ob sie Verantwortung für ihr gewaltvolles Verhalten übernehmen, etwa durch eine Täterberatung. „Es ist so, dass wir halt unterschiedliche Anforderungen, was die Verantwortungsübernahme angeht, sehen. Im Moment sind die Frauen in der Situation, dass sie in der Bringschuld sind, nachzuweisen, dass sie nicht das Kindeswohl gefährden.“
Was soll das auch ändern? Selbst wenn sie vorher sich weniger um die Kinder gekümmert haben, weil sie Vollzeit gearbeitet haben, haben sie nach der Trennung natürlich ein Recht Umgang mit ihren Kindern zu haben.
Und auch die Mutter kann den Vater auf Umgang verklagen, wenn sie mehr will.
Wie der Umgang umgesetzt wird ist natürlich auch relevant, aber in Grenzen: Solange er die Kinder versorgt und es ihnen gefällt muss er den Umgang natürlich nicht so machen, wie die Mutter es unbedingt will.
Und natürlich kann die Mutter sich gegen Umgang aussprechen, wenn es den Kindern dort schlecht geht. Aber er muss nicht ihr gefallen um Umgang mit den Kindern zu haben (wobei ich jedem Vater in Trennung raten würde sich gut mit der Mutter zu stellen und auf ein gutes Verhältnis hin zu arbeiten).
Es geht beim Umgang nicht um die Mutter. Beide Eltern sollten lernen, dass die Beziehungsebene zwischen ihnen weg ist und sie jetzt eben auf die Elterneben wechseln müssen. Damit ihre Kinder beide Eltern haben können.
Denn nicht wer Gewalt ausübt, gefährdet das Kindeswohl, sondern wer den Umgang anfechtet. Das Signal an die Gesellschaft, aber auch an die Kinder sei, sagt Kremberg: Gewalt hat keine Konsequenzen. Was geahndet wird, sei der Versuch, sich zu schützen.
Das Kindeswohl wird üblicherweise gefährdet, wenn man das Kind zwingt eine Beziehung zu einer der wichtigsten Kontaktpersonen, einem Elternteil zu beenden, weil der andere Elternteil Probleme mit diesem hat.
Bei der Frage des Umgangs geht es erst einmal darum, was für die Kinder gut ist. Und das kann man nicht einfach darauf verlagern, dass der andere den Vater nicht mag und deswegen der Ausschluss gut für das Kind ist.
Zahlreiche Studien belegen: die Rechtslage und Auslegung bei Umgangsregelungen im Falle häuslicher Gewalt hat eine diskriminierende geschlechtsspezifische Dimension. Auch die neuesten Zahlen des Bundeskriminialamtes zeigen die Gefahrenlage. Immer wieder werden die gleichen Handlungsempfehlungen formuliert und Reformen angesetzt.
Wie sollte es auch anders sein, wenn die Kinder meistens bei der Mutter sind und man auf Menge abstellt. Aber auch Mütter, die fürchterliche Partner waren und ihren Partner gequält haben und immer wieder etwa vor den Kindern Streit angefangen haben bekommen häufig die Kinder. Und wenn nicht bekommen sie Umgang.
Und doch sagt Müserref Tanriverdi vom Deutschen Institut für Menschenrechte: „Trotz dieses erschreckenden Ausmaßes der Gewalt, fehlt meines Erachtens sowohl in Politik, Verwaltung und Justiz ein Verständnis dafür, dass geschlechtsspezifische Gewalt Ausdruck eines gesellschaftlich verankerten Machtverhältnisses ist.“ So lange dieses Verständnis fehle, werde es schwierig, Frauen und Kinder besser vor Gewalt zu schützen
Einen Umgang auszusetzen, wenn es zu Gewalt gegen die Kinder kommt ist einfach. Zumindest wird man eine Reduzierung auf begleiteten Umgang hinbekommen.